Teilnahmebedingungen

Wettbewerbsveranstalter
Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich

Mit der Online-Registrierung stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der involvierten Agenturen und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Teilnahmeschluss
Der Teilnahmeschluss zur Einreichung der zur Teilnahme notwendigen Angaben ist der 19. Juli 2026, 23.59 Uhr. Die Gewinner/-innen werden bis am 31. Juli 2026 per E-Mail benachrichtigt und um die Angabe ihrer Adresse gebeten. Die Denner Geschenkkarte wird im Gewinnfall an die angegebene Adresse geschickt. Bei Unzustellbarkeit, beispielsweise aufgrund einer fehlerhaften Adresse, verfällt der Gewinn. 

Deine Personendaten
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar hier: Datenschutz

Preise
10 x Denner Geschenkkarten im Wert von je CHF 500.-. Nicht einlösbar für Spirituosen oder Tabakwaren. Eine Auszahlung des Gegenwerts der Denner Geschenkkarte ist ausgeschlossen.  

Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Die entgeltliche Weitergabe des Preises ist untersagt. 

Pro Person ist nur eine einmalige Teilnahme am Wettbewerb mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym oder gefälschter Identität vom Wettbewerb auszuschliessen.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. 
Die Entscheide des Veranstalters sind endgültig und können nicht angefochten werden. 
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnenden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.